Was wollen wir?

Wir wollen, dass jeder Mensch wählen darf, sobald er das selbst möchte und kann – egal, welches Alter. Denn im Grundgesetz steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Aber derzeit sind 14 Millionen Menschen in Deutschland vom Wahlrecht pauschal ausgeschlossen – nur weil sie unter 18 Jahre alt sind.

Sollen Babys künftig zur Wahlurne krabbeln?

Nein, das ist natürlich Quatsch. Vielmehr muss der Grundsatz gelten: Jeder Mensch sollte sein Wahlrecht ausüben dürfen, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig vom Geburtstag. Es könnte also weiterhin eine reguläre Altersgrenze von 16 oder 14 Jahren geben (ab der man offiziell zur Wahl geladen wird). Aber wer schon früher wählen möchte, kann sich im Rathaus ins Wählerverzeichnis eintragen. Kleinkinder, die noch am Schnuller nuckeln, werden das aus schnell ersichtlichen Gründen kaum tun. Aber einige werden bereits mit 12 oder 13 Jahren wählen wollen. Mit dem vorher nötigen Gang ins Rathaus zur Eintragung ins Wählerverzeichnis wäre eine  Hürde eingezogen, damit nur solche junge Menschen wählen gehen, die dies auch tatsächlich können und wollen.

Wollen Kinder überhaupt wählen?

Nicht alle Kinder werden wählen gehen. Aber einige auf jeden Fall! Das zeigt schon allein, dass auch mehr als ein Dutzend Kinder aktiv bei unserer Kampagne mitmachen.
Wir wollen natürlich nicht Säuglinge in die Wahlkabinen schicken. Aber allein bei unserer Initiative Plant-for-the-Planet haben über 12.000 Kinder in Deutschland an Klimaschutz-Akademien teilgenommen, pflanzen Bäume und engagieren sich für ihre Zukunft. Sie wissen, wie viel CO2 wir ausstoßen und was das Kyoto-Protokoll ist. Sie sind alle im Durchschnitt zwölf Jahre alt, einige von ihnen sind schon seit zwei oder drei Jahren aktiv. Aber sie dürfen erst in sechs Jahren wählen – und wenn die nächste Bundestagswahl zufällig einen Tag nach ihrem 18. Geburtstag stattfindet, müssen sie noch mal vier Jahre warten, um über ihr eigenes Leben mitbestimmen zu dürfen. Wie attraktiv ist das denn? Wenn ein junger Mensch mitreden möchte, sollte ihn kein Gesetz der Welt davon abhalten dürfen.
Übrigens: Auch bei Erwachsenen fragt niemand, ob sie wählen wollen oder nicht. Und niemand käme auf die Idee, das Demonstrationsrecht abzuschaffen oder einzuschränken, bloß weil nur eine kleine Minderheit es nutzen möchte. Das Demonstrationsrecht gilt übrigens ab null Jahren.

Neigen junge Menschen nicht besonders stark zu extremen Parteien?

Falsch. Wir haben uns einmal das Projekt „U18“ angeschaut, eine an Schulen und Jugendtreffs angebotene Alternativ­-Wahl für junge Menschen von null bis 18 Jahren. Bei der „U18“-Bundestags­wahl 2013 am 13. September entfielen die Stimmen­ der rund 190 000 teilnehmenden Kinder und Jugendliche (wohlgemerkt: ohne Mindestalter!) wie folgt auf die Parteien: CDU/CSU 27,4%,
SPD 20,3%, Grüne 17,6%,
Piraten 12,3%, Linke
7,8%, FDP 4,6%, sonstige 11,1% (siehe www.u18.org). Eine ausgeprägte Tendenz zu links- oder rechtsextremen Parteien ließ sich nicht beobachten. Auch andere Untersuchungen, wie die Shell-Jugendstudie, konnten keine generell erhöhte Tendenz zu extremen Parteien feststellen.

Kennen sich Kinder denn gut genug mit Politik aus?

Das Wissen über Politik ist kein guter Grund, um Menschen vom Wahlrecht auszuschließen. Weil es in einer Demokratie keine Wissenstests geben darf. Das Wort „Wahlreife“ ist nirgends definiert und wird bei niemandem geprüft. Niemand hat je von einem 30-, 50- oder 90-Jährigen einen Politik-Wissenstest verlangt. Und das aus gutem Grund, denn selbst an den einfachsten Fragen wären die meisten gescheitert: In repräsentativen Umfragen konnte kürzlich fast die Hälfte der stimmberechtigten Bürger nicht einmal den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme erklären. Die meisten hielten die Erststimme für die wichtigere Stimme – womit sie ziemlich daneben lagen. Mehr politische Bildung täte offensichtlich wohl allen Generationen gut.
Wir haben bei „Plant-for-the-Planet“ die Erfahrung gemacht, dass sich viele Kinder schon sehr früh sich kritisch und klug mit ihrer Welt auseinandersetzen, dass sie besser Englisch sprechen und mehr vom Internet verstehen als ihre Eltern und Großeltern. Und schauen wir uns jugendsoziologische und -psychologische Studien an, dann beweisen sie allesamt folgendes: Demnach sind junge Menschen heute bereits im Alter von 12 bis 15 Jahren fähig, so genannte formal-logische Denkoperationen durchzuführen (die höchste Stufe der kognitiven Entwicklung, die auch Erwachsene nicht überschreiten). Viele haben in diesem Alter auch schon eine stabile intellektuelle, soziale und moralische Urteilsfähigkeit erreicht. Gleichzeitig sinkt der Einfluss des Elternhauses, während der von „peer groups“, also der gleichaltrigen Freunde, steigt. Dass jugendliche Wähler besonders stark von ihren Eltern beeinflusst würden, stimmt spätestens dann nicht mehr. Vielmehr wären es wohl die gleichaltrigen Freunde oder Geschwister, die im frühen Teenager-Alter Meinung und (Wahl-) Verhalten prägen würden. Weil aber auch wir verhindern wollen, dass Eltern das Gesetz brechen und die Stimmzettel ihrer Kinder ausfüllen, möchten wir die Briefwahl unterhalb einer bestimmten Altersschwelle verbieten, um eine Fremd­bestimmung durch die Eltern auszuschließen.
Es gibt auch keine Altersgrenze nach oben, obwohl man dafür auch Gründe erfinden könnte. Von den 62 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland leiden derzeit 1 Million Menschen an Demenz. Sie dürfen trotzdem wählen. Doch 13-Jährige, die sich politisch engagieren, die noch ihre ganze Zukunft vor sich haben, sollen nicht wählen dürfen? Das ist absurd. Ebenso wenig, wie es ein Höchstwahlalter nach oben gibt, darf es ein Mindest­wahlalter nach unten geben. Beides lässt sich nicht recht­fertigen.

Was würde passieren, wenn Kinder und Jugendliche wählen dürfen?

Mit dem Wahlrecht für junge Menschen würde deren Stellenwert als politische Zielgruppe steigen: als Wähler, für deren Interessen die Politiker etwas tun müssten, und die sie endlich ernst nehmen müssten und mit ihnen anstatt nur über sie zu reden. Endlich würde nicht mehr – oder zumindest nicht mehr so offensichtlich – an jenen vorbeiregiert, die am längsten von all dem betroffen sind, was die aktuellen Entscheidungsträger beschließen.
Und das wäre schon mit Blick auf die Alterung der Gesellschaft mehr als angebracht: 1960 machten die unter-20jährigen noch knapp ein Drittel der Bevölkerung aus und die über-60jährigen ein Sechstel. Schon im Jahr 2020 wird sich dieses Verhältnis umgekehrt haben: Die Jungen werden dann nur noch ein Sechstel der Bevölkerung ausmachen und die Alten ein Drittel. Mit dieser demografischen Verschiebung wächst die Gefahr, dass ältere Menschen durch ihr strukturelles Wählergewicht gerade die Zukunftsthemen von der politischen Agenda verdrängen.
Wir haben heute außerdem einen fundamentalen Unterschied zur Situation noch vor einigen Jahrzehnten. In Zeiten der Globalisierung können Fehlentscheidungen einer Generation das Leben der zukünftigen Generation massiv beeinflussen. So werden künftige Generationen mit der Entscheidung, für die Energiegewinnung Atome zu spalten oder  fossile Ressourcen zu verbrennen, mit einer historisch durch nichts vergleichbaren Hypothek belastet in Form von Atommülllagern und Klimaerwärmung. Um solche Fehlentscheidungen zukünftig zu verhindern, sollten die Betroffenen, also die jüngeren Menschen mitwählen dürfen. Nach einer Bertelsmann-Studie 2009 sind es gerade diese weltweiten Herausforderungen wie die Klimakrise, die das Politikinteresse von Kindern und Jugendlichen zunehmen lässt.

Was ist mit anderen Altersgrenzen? Sollen Kinder dann auch Auto fahren dürfen?

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gibt es keine Verknüpfung zwischen Wahlrecht, Voll­jährigkeit und anderen Altersgrenzen. Das hat auch gute Gründe:

Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht dienen dem Schutz des Minderjährigen, so etwa beim Alkohol- und Zigarettenkonsum. Das Wahlrecht stellt hingegen keine gesundheits- oder entwicklungs­gefährdende Materie dar, vor der junge Menschen geschützt werden müssten. Auf diesen Unterschied hat übrigens auch der Zehnte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hingewiesen: „Um gewisse Schutzrechte/Privilegien für Minderjährige aufrechtzuerhalten, [ist] es im Übrigen unschädlich, wenn etwa die Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit einerseits und für das aktive Wahlrecht andererseits voneinander ‚entkoppelt’ würden“.

In vielen Bereichen des Lebens wird jungen Menschen bereits früh Verantwortung anvertraut: Religionsmündigkeit und Strafmündigkeit als Jugendlicher beginnen bereits mit 14 Jahren. Die Testierfähigkeit, das heißt, die rechtmäßige Fähigkeit, ein Testament zu verfassen, wird mit 16 Jahren zugestanden. Ab diesem Alter sind auch Eheschließungen unter bestimmten Bedingungen möglich. Mit 17 Jahren kann man sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichten, sodass derzeit auch Minderjährige in Deutschland Dienst an der Waffe leisten. Ab dem ersten Lebens­jahr gilt das De­monstrationsrecht ohne Einschränkungen und ohne spezielle gesetzliche Regelungen für Minderjährige.

Zudem wird jungen Menschen in Parteien politische Verantwortung eingeräumt. In allen Parteien beginnt die satzungsmäßige Vollmitgliedschaft ab 16 Jahren, das heißt, junge Menschen können ab diesem Alter auf Parteitagen über Sachfragen, Koalitionsverträge sowie Vorstände mitbestimmen (Ausnahme: Kandidatenaufstellungen für Parlamentswahlen) und somit einen Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen, der in Sachen Verantwortung und geistige Anforderungen höhere Anforderungen stellt als das Wahlrecht.

Das Wahlalter kann auch von der Volljährigkeit abweichen. Bereits von 1970 bis 1975 fielen Volljährigkeit und Wahlalter auseinander. Damals wurde das aktive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit lag aber unverändert bei 21 Jahren und wurde erst später angepasst. Österreich hat im Jahr 2007 auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesenkt und die Volljährigkeit bei 18 Jahren belassen. Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen.

Trotzdem ist eine Senkung der Volljährigkeitsgrenze auf 16 Jahre durchaus zu erwägen. Mit der Zunahme minderjähriger Studierender an Universitäten – bedingt durch verkürzte Schulzeiten und die Aussetzung der Wehrpflicht – gerät die historisch geerbte Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren in Konflikt mit lebenspraktischen Schwierigkeiten, wie etwa der Anmietung einer Wohnung oder der Beantragung eines Studienkredits.

Sollen Eltern für ihre Kinder wählen?

Was wir hier vorschlagen, hat nichts zu tun mit dem so genannten „Stellvertreterwahlrecht“, bei dem die Eltern zusätzliche Stimmrechte bekommen. Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen selbst ihr Wahlrecht ausüben dürfen, sobald sie das möchten. Wenn sie nur von ihren Eltern vertreten würden, läuft das auf eine fortgesetzte Fremd­bestimmung hinaus. Denn bei Fragen wie Schule oder Kultur gibt es schließlich durchaus starke Meinungsunterschiede zwischen Eltern und Kindern.

Allenfalls wäre ein Mischmodell vorstellbar, bei dem die Eltern solange das Wahlrecht ihrer Kinder wahrnehmen, bis diese es selbst ausüben wollen – egal, ob mit acht, zwölf oder 16 Jahren. Vorausgesetzt allerdings, dass die verfassungsrechtlichen Probleme mit dem Gleichheits­grundsatz gelöst werden könnten, die entstünden, wenn Eltern doppelt so starkes Stimmgewicht erhalten wie andere Wähler.

Mehr zum Hintergrund

Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen: Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder. Demokratietheoretische, jugendsoziologische und politische Hintergründe einer überfälligen Reform. Stuttgart 2017, hier als PDF

Renate Schmidt: Lasst unsere Kinder wählen! Kösel-Verlag 2013, mehr zum Buch...

Mike Weimann: Wahlrecht für Kinder. Eine Streitschrift. Beltz-Verlag 2002, kostenlos zum Download unter www.kinderwahlrecht.de